Steuernews - Foto eines Wirtschaftsteils einer Zeitung mit Kaffeetasse

Steuernews

Termine April 2012

Samstag, den 31. März 2012 um 08:34 Uhr

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden:

   

Heimaufenthalt allein trennt Ehegatten nicht

Donnerstag, den 29. März 2012 um 16:17 Uhr

In einem vom Hessischen Landessozialgericht entschiedenen Fall lebte eine an Alzheimer erkrankte Frau in einem Pflegeheim. Einen Teil der dadurch entstandenen Kosten trugen Beihilfe bzw. Pflegeversicherung, wegen der übrigen Kosten i. H. v. ca. 1.800 € monatlich wandte sich der als Betreuer bestellte Ehemann an den Sozialhilfeträger. Dieser lehnte die Kostenübernahme ab, weil auf Grund des Vermögens der Eheleute keine Bedürftigkeit vorliege. Dem hielt der Ehemann entgegen, dass er wegen des Heimaufenthalts und der Erkrankung getrennt von seiner Frau lebe und deshalb sein Einkommen und Vermögen nicht heranzuziehen sei.

   

Neues Bürokratiemonster: Zeitaufwand für entgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit muss ab 1.4.2012 dokumentiert werden

Mittwoch, den 28. März 2012 um 16:01 Uhr

Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei, wenn die Tätigkeit a) für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder b) wenn das Entgelt nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht.

   

Blog: Umsatzsteuer bei Heilbehandlungen und Wellnessmaßnahmen

Dienstag, den 27. März 2012 um 12:25 Uhr

In unserem Blog "anders steuern" berichtet aktuell Bilanzbuchhalterin Heike Gürgens über die neue Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf Umsatzsteuer bei der Physiotherapie. Demnach sollten Sie seit Januar 2012 darauf achten in verordnete und nicht verordnete Leistungen zu unterscheiden. Sollten Sie nach diesem Artikel noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

navi_pfeil Blog-Artikel: Steuerbefreiung von Heilbehandlungen und Wellnessmaßnahmen
   

Vermieter muss Mieter den Einbau einer Heizungsanlage nicht gestatten

Montag, den 26. März 2012 um 15:52 Uhr

Die von einem Mieter angemietete Wohnung war zum Teil mit Kachelöfen ausgestattet oder aber Zimmer waren gar nicht beheizbar. Die Bitte des Mieters, eine moderne Heizungsanlage einzubauen, lehnte der Vermieter ab. Dem Vorschlag des Mieters, dies auf eigene Kosten zu tun, stimmte der Vermieter nicht zu. Zur Begründung führte er an, dass er erst modernisiere, wenn der Mieter ausgezogen sei, da er dann eine deutlich höhere Miete erzielen könnte.

   

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