Steuernews - Foto eines Wirtschaftsteils einer Zeitung mit Kaffeetasse

Steuernews

Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

Dienstag, den 07. Mai 2013 um 15:26 Uhr

Gehört ein Praktikum zur Berufsausbildung, bestehen keine festen Grenzen in Hinblick auf den zeitlichen Umfang dieser Ausbildungsmaßnahme.

   

Nachträgliche Schuldzinsen auf wesentliche Beteiligung können auch nach Einführung der Abgeltungssteuer berücksichtigt werden

Samstag, den 04. Mai 2013 um 15:21 Uhr

Ab 1.1.2009 änderte sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften – also von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen – grundlegend. Einkünfte aus privat gehaltenem Kapitalvermögen werden seitdem nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, sondern mit einem pauschal für alle geltenden Steuersatz von 25 %. Der Ansatz der tatsächlichen Werbungskosten ist ab 2009 grundsätzlich ausgeschlossen. Von den Erträgen kann nur der Sparer-Freibetrag von 801 € (bzw. 1.602 € bei Zusammenveranlagung) abgezogen werden.

   

Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer von Eheleuten nur bei insgesamt positiven gewerblichen Einkünften angerechnet werden

Donnerstag, den 02. Mai 2013 um 10:18 Uhr

Bis zum Jahre 2007 ermäßigte sich die Einkommensteuer bei gewerblichen Einkünften um das 1,8‑fache des Gewerbesteuermessbetrags, soweit sie anteilig auf gewerbliche Einkünfte entfiel.

   

1 %-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises verfassungsrechtlich unbedenklich

Montag, den 29. April 2013 um 10:13 Uhr

Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zu privaten Zwecken, sind die Vorteile aus der Überlassung nach der sogenannten 1 %-Regelung als Arbeitslohn zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Kosten für Sonderausstattungen inklusive Umsatzsteuer anzusetzen sind. Diese Regelung gilt auch dann, wenn für Gebrauchtfahrzeuge ein wesentlich geringerer Betrag bezahlt wird.

   

Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

Samstag, den 27. April 2013 um 09:55 Uhr

Für einen gekündigten Arbeitnehmer ist es sehr wichtig, ob auf sein Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist oder nicht. Dies richtet sich u. a. danach, wie viele Arbeitnehmer sein Arbeitgeber beschäftigt.

   

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