Blog - Das Graffiti "Anders Steuern" vor einer dunklen Wand

Tag: Geschäftsführer

Steuerfalle Rürup bei Gesellschafter-Geschäftsführern
22.06.2011 um 09:34:04
Autor: Helmut Schröder
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Wenn Sie als Geschäftsführer oder Vorstand einer ausreichend ertragreichen Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) tätig sind, kann es sich für Sie lohnen, eine betriebliche Altersvorsorge über die Kapitalgesellschaft aufzubauen.

Dies hat den Vorteil, dass die jetzt gezahlten Beiträge voll den Gewinn der Kapitalgesellschaft mindern und Sie somit höhere Beiträge einzahlen können, was regelmäßig eine höhere Altersvorsorge zur Folge hat. Für Sie als Geschäftsführer/Vorstand sind diese Beiträge in der Ansparphase, die meist eine Hochsteuerphase ist, vollkommen steuerfrei. Die späteren Auszahlungen sind zwar dann voll steuerpflichtig. Dies dürfte allerdings ein erheblicher Vorteil sein, da die Einkünfte im Alter erfahrungsgemäß deutlich absinken und die dann noch vorhandenen Einkünfte damit mit einem geringeren Steuersatz versteuert werden.

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