Tag: Werbungskosten
Autor: Oliver Büttner
Am 17. August 2011 veröffentlichte der Bundesfinanzhof zwei bereits Ende Juni gefällte Urteile. In beiden Fällen ging es darum, dass Ausbildungskosten einer ersten Berufsausbildung entgegen der bisher gängigen Praxis der Finanzverwaltung als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden müssen.
Die Urteile beziehen sich sowohl auf die Erstausbildung, als auch das Erststudium. Sofern die Ausbildungskosten in einem direkten Zusammenhang mit der späteren Berufstätigkeit stehen, können die Kosten für diese Ausbildung – wie zum Beispiel: Ausbildungs- und Studiengebühren, Bücher, Computer, Seminarfahrten oder auch Kosten für eine notwendige doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden.
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